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31.10.21 –
Die konstituierende Ratsitzung wird am 8. November spannend. Wie entscheiden sich die Parteien, wenn es um die Besetzung der Ausschüsse geht? Die Grüne Ratsfraktion hat für die Ratsitzung einen Antrag gestellt, in dem die Verteilung der Sitze in den Fachausschüssen und Gremien auf die Fraktionen und Gruppen weiterhin nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen soll und nicht nach der neuen gesetzlichen Regelung in § 71 Abs. 2 NKomVG. Das Verfahren Hare-Niemeyer benachteiligt kleine Fraktionen. Dazu Reinhard Elfring, Fraktionsmitglied der Grünen Ratsfraktion: „Der Rat ist nach § 71 Abs. 9 NKomVG berechtigt, einstimmig ein von den gesetzlichen Regelungen des § 71 Abs. 2 ff abweichendes Verfahren für die Verteilung der Sitze in Ausschüssen und Gremien zu beschließen“.
Die Grüne Ratsfraktion hält es für sinnvoll und fair, die bis zum 15. Oktober dieses Jahres geltenden gesetzlichen Regelungen weiterhin anzuwenden. „Zum Zeitpunkt der Wahl konnten alle Beteiligten – Wähler:innen, Parteien und Kandidierenden – davon ausgehen, dass die Sitze auf dieser gesetzlichen Grundlage verteilt werden“, betont Elfring. Die nachträgliche Veränderung durch den Beschluss der Mehrheit des niedersächsischen Landtages stelle eine deutliche Benachteiligung für kleinere Parteien und Wählergruppen dar.
Für die Grünen ist ganz klar, dass die Entscheidung des Landtages nicht im Einklang mit den Leitlinien der EU-Kommission für faire Wahlen steht. Auch wenn die Gesetzesänderung sich als rechtmäßig erweisen solle, sei sie doch Ausdruck schlechten politischen Stils, weil die beiden großen Parteien damit nachträglich ihre durch die Wahlergebnisse geschwächte Position in vielen Kommunen zu reparieren versuchten. „Ein solches Verfahren schadet dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Politik(er) insgesamt“, ist sich Reinhard Elfring sicher.
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