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20.01.21 –
Bündnis90/Die Grünen
Fraktion im Rat der Hansestadt Stade
Stellungnahme zum Rechtsgutachten der DUH und des BUND zum geplanten LNG-Terminal Stade
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 14.1.21 gemeinsam mit dem BUND Niedersachsen ein Rechtsgutachten, erstellt von der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, vorgestellt, wonach das Terminal nicht genehmigungsfähig wäre.
Wir kämpfen gemeinsam mit dem BUND und vielen anderen Organisationen, Bündnissen und Personen seit Jahren für eine wesentlich effizientere Klimapolitik. Unsere klimapolitischen Ziele sind nur mit einer schnellen Energiewende hin zu erneuerbaren Energien erreichbar – in allen Sektoren.
Ebenso wie die Umweltverbände haben wir durchaus Zweifel, ob das Projekt mit den ambitionierten Klimazielen in Einklang zu bringen ist.
Leider ergeben sich aus dem Papier von Frau Dr. Ziehm dazu keine neuen Erkenntnisse. Es konzentriert sich auf die juristische Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit und verzichtet auf eine klimapolitische Bewertung. Erörtert wird nur die Nutzung des Terminals für fossiles Erdgas.
Die mögliche (Nach-)Nutzung des Terminals für sogenanntes e-Methan (synthetisch hergestelltes Erdgas), das mit Hilfe erneuerbarer Energien erzeugt werden kann, wird völlig - und ohne weitere Begründung – ausgeblendet. E-Methan kann aus Wasserstoff erzeugt und über die bereits für Erdgas vorhandene Infrastruktur transportiert und verteilt werden. Diese Aspekte müssen in die für uns dringend erforderliche Diskussion einfließen:
Kann dieses Terminal auch einen positiven Beitrag für eine CO2-freie Welt leisten?
Denn: Nach aktuellen, wissenschaftlich basierten Studien, u. a. der Studie „Die neue Gaswelt: Perspektiven für eine effiziente und grüne Gasversorgung“, erstellt im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, werden wir nicht nur in der Übergangszeit, sondern auch langfristig in der „Nach-CO2-Welt“ Bedarfe an klimaneutral produzierten gasförmigen Brennstoffen haben, die etwa in den sonnenenergiereichen Ländern Nordafrikas produziert und zu den Verbrauchern importiert werden müssen. Und für diesen Transport bieten sich Pipelines oder der Transport in verflüssigter Form über Tankschiffe an.
Das Gutachten benennt neben sehr allgemeinen klimarechtlichen Erwägungen die Problematiken des Eingriffes in die Natur und Umwelt hier vor Ort, Sicherheitsaspekte (die Nachbarschaft zu weiteren Störfallbetrieben) und mögliche Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs auf der Elbe. Die Klärung dieser wichtigen Fragen ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt im Genehmigungsverfahren, das bezüglich des Terminals gerade erst begonnen hat, und an dem auch die Natur- und Umweltverbände beteiligt werden. Erst durch diese umfangreiche Betrachtung kann letztendlich eine fundierte Beurteilung erfolgen.
Die Ausführungen von Frau Dr. Ziehm hierzu sind jedoch zu vage und allgemein gehalten, um daraus zum jetzigen Zeitpunkt abzuleiten, dass das Projekt nicht genehmigungsfähig sei.
Kategorie
2021 | Energie | Fraktion | Klimaschutz
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