
27.10.24 –
Ab November 2024 reicht dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes eine Selbstauskunft beim Standesamt, um Vornamen und Personenstand zu ändern. Es ist ein Meilenstein für die Würde und Freiheit von trans, inter und nicht-binären Menschen. Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt unsere vielfältige Gesellschaft und die Freiheit aller Menschen. Für transgeschlechtliche Menschen bedeutet das Gesetz ein selbstbestimmtes Leben und die Anerkennung ihrer Individualität.
Kategorie
Ein Beitrag von Dr. Franziska Brantner, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Konstantin von Notz, MdB und stellvertretender [...]
Nächste Woche startet die große UN-Klimakonferenz in Belém in Brasilien. Beim „Leaders Summit“ der brasilianischen Regierung vor der [...]
In unseren Kommunen findet das Leben statt. Im Schwimmbad, auf dem Marktplatz, in der Schule, auf dem Sportplatz. Doch viele Städte und [...]