BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Hansestadt Stade

Die Grünen fordern Landschaftsplan für die Hansestadt Stade

21.08.23 – von Robert Gahde –

Für die Hansestadt Stade soll in den nächsten zwei Jahren ein neuer Landschaftsplan aufgestellt werden. Das beantragt Ratsmitglied Karin Aval (Bündnis 90/Die Grünen) zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Umwelt am 24. August. Der alte Landschaftsplan von 1988 ist völlig veraltet, deshalb hat der Landkreis Stade schon mehrfach eine Neubearbeitung dringend angemahnt.

Ein Landschaftsplan ist das zentrale Instrument der Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene, das dazu dient, die Landschaft und Natur zu pflegen und zu schützen. Er konkretisiert den übergeordneten Landschaftsrahmenplan des Landkreises für das gesamte Gebiet einer Kommune und benennt Entwicklungsziele und Maßnahmen für Natur und Landschaft. Damit bildet er die ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung.

Karin Aval betont, dass Stade zur Aufstellung eines Landschaftsplans für das gesamte Stadtgebiet nach dem Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet ist. Nach §11 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftspläne von den Kommunen verpflichtend aufzustellen, wenn „wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind“. Angesichts der weiterhin dynamischen Stadtentwicklung in Stade mit entsprechenden Eingriffen in Natur und Landschaft – zukünftig auch durch neue Standorte für Windkraft- und Flächen-PV-Anlagen – ist diese Voraussetzung erfüllt, stellt Karin Aval fest. Die Kosten für die Erstellung des Landschaftsplans hat die Verwaltung auf ihre Anfrage bereits im letzten Jahr festgestellt. Über zwei Jahre Bearbeitungszeit würde er rund 520.000 Euro kosten.

Als Stade 1988 den ersten Landschaftsplan aufgestellt hat, gehörte die Stadt zu den Vorreitern im Landkreis, inzwischen ist es ein Schlusslicht, so Robert Gahde von der Ratsfraktion der Grünen. Die Strategie der Stadtverwaltung, lediglich bei konkreten Planungsvorhaben für kleine Teilbereiche anlassbezogene Landschaftskonzepte zu erstellen, sei nicht rechtskonform. Auch kann mit der Betrachtung von Teilbereichen keine Gesamtbeurteilung erfolgen. In den letzten Jahren haben mehrere Kommunen im Landkreis ihre Landschaftspläne schon zum zweiten Mal aufgestellt. „Den hohen Wert als Datengrundlage und Planungsinstrument für Natur- und Landschaftsschutz verdeutlicht beispielhaft der neue Landschaftsplan der Samtgemeinde Horneburg, der im Internet zu finden ist“, meint Robert Gahde.

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