Landwirte haben offenbar unvollständige Informationen zum Volksbegehren Artenvielfalt

Die Landwirte im Landkreis Stade bemängeln Pauschalverbote, die im Volksbegehren Artenvielfalt stehen sollen. Die Naturschützer im Landkreis Stade weisen die Bauern-Kritik am Volksbegehren Artenvielfalt zurück. Auch die Grünen im Ortsverband Stade schließen sich der Meinung der Naturschützer an. „Vielleicht kennen einige Landwirte den Inhalt des Volksbegehrens nicht im Detail ...

29.03.20 –

Die Landwirte im Landkreis Stade bemängeln Pauschalverbote, die im Volksbegehren Artenvielfalt stehen sollen. Die Naturschützer im Landkreis Stade weisen die Bauern-Kritik am Volksbegehren Artenvielfalt zurück. Auch die Grünen im Ortsverband Stade schließen sich der Meinung der Naturschützer an. „Vielleicht kennen einige Landwirte den Inhalt des Volksbegehrens nicht im Detail. Gerne würden wir Gespräche führen, um das zu klären und alle mit ins Boot zu holen. Umwelt- und Artenschutz geht nur gemeinsam mit den Bauern, die selbst auch bemüht sind zum Artenschutz beitragen," so Maike Gafert und Axel Kleindienst, beide sind Sprecher der Grünen im Ortsverband Stade.

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben einen Gesetzestext zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, des Wassergesetzes und des Waldgesetzes entwickelt, für den im Volksbegehren 610.000 Unterschriften von (zur Landtagswahl) wahlberechtigten Bürgern nach dem offiziellen Start des Volksbegehrens gesammelt werden müssen. Die Landwirte sehen angebliche Einschränkungen für die Landwirtschaft.

Die Pressemitteitlung des Aktionsbündnisses Volksbegehren Landkreis Stade:
Naturschützer weisen Bauern-Kritik am Volksbegehren Artenvielfalt zurück

Angebliche Einschränkungen frei erfunden
Die Kritik der Junglandwirte des Kreisbauernverbandes Stade am geplanten Volksbegehren zum Schutz der Artenvielfalt stößt bei den Naturschützern des Stader Aktionsbündnisses zum Volksbegehren auf Unverständnis. „Ein Großteil der von den jungen Bauern kritisierten angeblichen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzungen sind an den Haaren herbei gezogen und nicht Gegenstand des Volksbegehrens“, sagte Wolfgang Ebbinghaus (NABU), einer der drei Sprecher des Stader Aktionsbündnisses.

So seien weder die von Obstbauer Schlieker beklagten Einschränkungen der Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben geplant, noch greife das Volksbegehren die Regelungen zum Pestizideinsatz im Obstanbaugebiet das Alten Landes an. „Der Pestizideinsatz im Alten Land ist in einer Verordnung des Bundes geregelt. Selbst wenn wir es wollten, könnten wir die mit einem Landesgesetz gar nicht ändern. Und die im Ökologischen Landbau zugelassenen Mittel wollen wir sowieso weiterhin zulassen. Deshalb ist auch die Befürchtung von Bio-Obstbauer Tewes Quast unbegründet“, erläutert Inken Dippel als langjährige Ansprechpartnerin im NABU für die Obstbauern im Alten Land.

Auch die Aussagen von Milchbauer Jan Löhden stoßen bei Ralf Poppe auf Verwunderung. „Wenn er auf der einen Seite beklagt, eine Beschränkung auf zwei Kühe pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche sei zu wenig und auf der anderen Seite für sich in Anspruch nimmt, nur sehr sparsam zu düngen, passt das nicht zusammen: 2 Milchkühe scheiden nach Berechnungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen jährlich etwa 260 kg Stickstoff und etwa 90 kg Phosphat aus. Das ist nicht sparsam, sondern an der oberen Grenze der Düngeempfehlung der Landwirtschaftskammer“ kommentiert Ralf Poppe als Sprecher des Stader Aktionsbündnisses.

Die Naturschützer widersprechen auch der Position der Bauernverbandsvertreter, die für den Schutz unserer heimischen Arten notwendigen Maßnahmen könne ausschließlich auf freiwilliger Basis erreicht werden. „Naturschutzförderprogramme haben wir seit vielen Jahren, aber das Insektensterben und der Rückgang gerade der Arten der Kulturlandschaft ist weiterhin dramatisch. Wir brauchen verbindliche Regeln für alle und das geht nur mit einem Gesetz. Das sollte dann durch Förderprogramme auf freiwilliger Basis sinnvoll ergänzt werden. Wir kämen in diese Richtung einen entscheidenden Schritt voran, wenn das Landvolk seinen Widerstand gegen eine entsprechende Qualifizierung der jährlich rund 800 Mio. € Steuermittel für die niedersächsische Landwirtschaft endlich aufgäbe“, ist Heiner Baumgarten, BUND Landesvorsitzender, überzeugt. „Gerade Herr Schulte to Brinke hat sowohl in bilateralen Gesprächen mit den Naturschutzverbänden als auch in den gemeinsamen Runden mit den Ministerien erfahren, dass die Naturschutzverbände sich auch um einen fairen Ausgleich für die Landwirte eingesetzt haben. Er hat es aber wohl vermieden oder versäumt, diese Information in den Landvolkverband hineinzutragen. Seine Einlassungen sind deshalb ein Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten“, kritisiert Baumgarten die zitierten Aussagen des Landvolkpräsidenten.

Hintergrund:
Zur Umsetzung des Volksbegehrens „Artenvielfalt. Jetzt!“ hat sich im Landkreis Stade ein Aktionsbündnis aus vielen Organisationen und Vereinen sowie Einzelpersonen gebildet, deren gemeinsames Anliegen die Verbesserung des Artenschutzes und der Wiederherstellung einer größtmöglichen Artenvielfalt ist und die Initiative zum landesweiten Volksbegehren auf der Kreisebene organisatorisch zu unterstützen.

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben einen Gesetzestext zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, des Wassergesetzes und des Waldgesetzes entwickelt, für den im Volksbegehren 610.000 Unterschriften von (zur Landtagswahl) wahlberechtigten Bürgern nach dem offiziellen Start des Volksbegehrens gesammelt werden müssen. Der Start des Volksbegehrens wird aufgrund der Corona-Pandemie nicht im März liegen, sondern verschoben auf den Zeitpunkt, an dem die wesentlichen Beschränkungen und Verbote aufgehoben sind. Der Start wird öffentlich bekannt gegeben.

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