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25.10.19 –
Die Landtagsabgeordnete Eva Viehoff (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt das nun ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in der Sache des Weiterbaus der geplanten Abfallverwertungsanlage in Bützfleth. Das Gericht gab den Klagen der Stadt Stade und eines Obstbauern in Nachbarschaft der Anlage teilweise recht.
Das nun eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, verhindert das Projekt zwar nicht. Die zweite Umweltverträglichkeitsprüfung könnte die Planungskosten aber deutlich erhöhen. „Ich bleibe daher gespannt, ob der Investor den Bau der Anlage am Standort Bützfleth weiter mit Engagement verfolgen wird“, so Viehoff. „Es wäre gut, wenn es nun nicht zum Bau der Anlage kommt, denn die thermische Verwertung von Abfällen ist und bleibt klimaschädlich und sollte daher möglichst vermieden werden.“ Zudem bestünden bereits Überkapazitäten in der Müllverbrennung und Abfallstoffe müssten von weit her angeliefert werden. Die Grünen fordern anstatt der Verbrennung mehr Recycling von industriellen wie privaten Abfällen und lehnen den Bau in Bützfleth ab.
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