Grüne wünschen Erweiterung des Gedenkortes für Opfer des Nationalsozialismus

Der Gedenkort an der Wilhadikirche für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft soll um die Namen weiterer NS-Opfer, die aus dem Landkreis stammen oder hier starben und deren Namen bei der Errichtung der Stele noch nicht bekannt waren, ergänzt werden. Das ist der Beschluss (7.3.2018) der Mitgliederversammlung der Grünen im Ortsverband Stade. Die Gedenktafeln sind so zu gestalten, dass eine Erweiterung um etwaige weitere, noch bekannt werdende Opfer, jederzeit möglich ist.

08.03.18 –

Der Gedenkort an der Wilhadikirche für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft soll um die Namen weiterer NS-Opfer, die aus dem Landkreis stammen oder hier starben und deren Namen bei der Errichtung der Stele noch nicht bekannt waren, ergänzt werden. Das ist der Beschluss (7.3.2018) der Mitgliederversammlung der Grünen im Ortsverband Stade. Die Gedenktafeln sind so zu gestalten, dass eine Erweiterung um etwaige weitere, noch bekannt werdende Opfer, jederzeit möglich ist.

Darüber hinaus wird die Verwaltung der Stadt aufgefordert, ein digitales Verzeichnis der NS-Opfer in und aus Stade zu erstellen, das auch per QR-Code an der Gedenkstätte abrufbar ist.
Aus unserer Sicht sind keine Gründe vorhanden, hinsichtlich der jetzt durch die unermüdliche Recherche von Herrn Quelle bekannt gewordenen weiteren Opfer anders zu verfahren als dies bei der Erstellung der Stele geschehen ist. Insbesondere steht der Datenschutz der Veröffentlichung (nur) der Namen nicht entgegen.

Es ist in Historikerkreisen unstrittig, dass die Nennung der Namen der Opfer als Würdigung der Person insbesondere heute, mehr als 70 Jahre nach den Taten, einen höheren Stellenwert genießt als das Recht etwaiger Nachkommen, diese Namen nicht zu nennen. Hinsichtlich weiterer personenbezogener Daten, insbesondere der Gründe für die seinerzeitige Tötung der Menschen, mag eine andere Bewertung gerechtfertigt sein und sollte die Zustimmung etwaiger noch vorhandener Angehörigen eingeholt werden.
Ein Verzicht auf die Erweiterung der Stele und die Wahl einer anderen Gedenkform, wie die Stadtverwaltung sie vorschlägt, würde jedoch Opfer erster und zweiter Klasse entstehen lassen, ohne dass dafür Rechtfertigungsgründe vorliegen.


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2018 | Demokratie & Recht

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