DOW Chemical soll auf Kohleverbrennung verzichten

"Es ist äußerst bedauerlich, dass die Klage von BUND und einer Anwohnerin gegen das geplante Kohlekraftwerk in Stade nicht erfolgreich war. Das Urteil sollte DOW Chemical aber nicht zu falschen Schlüssen verleiten. Angesichts der fortgeschrittenen Diskussion über einen Kohleausstieg wäre der Neubau eines Kohlekraftwerks völlig absurd“, mit diesen Worten kommentierten Julia Verlinden, Energieexpertin von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, und Ursula Männich-Polenz, Direktkandidatin für Stade bei der niedersächsischen Landtagswahl das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Bau des Kohlekraftwerks der DOW Chemical in Stade.

28.09.17 –

"Es ist äußerst bedauerlich, dass die Klage von BUND und einer Anwohnerin gegen das geplante Kohlekraftwerk in Stade nicht erfolgreich war. Das Urteil sollte DOW Chemical aber nicht zu falschen Schlüssen verleiten.  Angesichts der fortgeschrittenen Diskussion über einen Kohleausstieg wäre der Neubau eines Kohlekraftwerks völlig absurd“, mit diesen Worten kommentierten Julia Verlinden, Energieexpertin von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, und Ursula Männich-Polenz, Direktkandidatin für Stade bei der niedersächsischen Landtagswahl das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Bau des Kohlekraftwerks der DOW Chemical in Stade.

Beide fordern DOW Chemical auf, vorausschauend und verantwortlich zu handeln und auf die weitere Verbrennung von Kohle zu verzichten.
Auch der Hinweis der DOW, dass es sich bei der geplanten Anlage um neueste Technik handelt, hilft nicht weiter, so Julia Verlinden, denn auch neueste Technik verhindert nicht, dass Kohlekraftwerke Millionen Tonnen von CO2 in die Atmosphäre blasen und das Klima weiter aufheizen. „Wir fordern DOW Chemical auf, ihrer klimapolitischen Verantwortung gerecht zu werden und alle Investitionen ab sofort auf Erneuerbare Energieträger auszurichten“, so die Forderung der Grünen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zeigt auch, dass wir dringend ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Klimazielen für Deutschland brauchen. Die Richter hatten bekräftigt, klimapolitische Erwägungen in das Urteil einbezogen zu haben. Da die Klimaziele jedoch nicht gesetzlich festgelegt seien, könne auch nicht dagegen verstoßen werden. Es muss dringend eine wirksame gesetzliche Grundlage für den Klimaschutz her, damit die Beschlüsse von Paris nicht länger ausgehebelt werden können. Außerdem brauchen wir strengere Quecksilber-Grenzwerte für die bestehenden Kohlekraftwerke, um die Gesundheit der Menschen besser zu schützen.

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