Parkdeckdeal - Verstoß gegen die EU-Beihilfebestimmungen?

Die Grüne Ratsfraktion lässt den Vertragsabschluß zwischen Hansestadt Stade und Matrix in Sachen ehemaliges Parkdeck Hertie auf ein möglichen Verstoß gegen die EU-Beihilfebestimmungen prüfen. „Ich wende mich an Sie mit der Bitte zu prüfen, ob bei dem nachfolgend dargestellten Sachverhalt ein Verstoß gegen die EU-Beihilfebestimmungen vorliegt“, mit diesen Worten richtet sich Reinhard Elfring im Namen der Grünen Ratsfraktion an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

26.07.16 –

Die Grüne Ratsfraktion lässt den Vertragsabschluß zwischen Hansestadt Stade und Matrix in Sachen ehemaliges Parkdeck Hertie auf ein möglichen Verstoß gegen die EU-Beihilfebestimmungen prüfen. „Ich wende mich an Sie mit der Bitte zu prüfen, ob bei dem nachfolgend dargestellten Sachverhalt ein Verstoß gegen die EU-Beihilfebestimmungen vorliegt“, mit diesen Worten richtet sich Reinhard Elfring im Namen der Grünen Ratsfraktion an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Das Anschreiben im Wortlaut:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat EA6
11019 Berlin


Prüfung eines etwaigen Verstoßes gegen Art. 107 AEUV

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie mit der Bitte zu prüfen, ob bei dem nachfolgend dargestellten Sach- verhalt ein Verstoß gegen die EU-Beihilfebestimmungen vorliegt. Sollten Sie für diese Frage im vorliegenden Fall nicht zuständig sein, so bitte ich, das Schreiben an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich mit Mitglied des Rates der Hansestadt Stade in Niedersachsen und war in dieser Funktion an der Beratung und Entscheidung über den nachfolgend beschriebenen Sach-verhalt beteiligt.

Im Zentrum der Stadt Stade gab es bis 2009 ein Hertie-Kaufhaus, das dann wie in vielen anderen Städten geschlossen wurde. 2013 erwarb die Firma Matrix, Hamburg, Alsterarkaden 20, aus der Insolvenzmasse das Kaufhaus mit dem Ziel, dieses abzureißen und hier ein neues Geschäftshaus zu errichten. Mit erworben wurde ein 2/3 Miteigentumsanteil an einem Parkhaus in direkter Nachbarschaft zum Geschäftshaus, dessen übriges Drittel der Hanse-stadt Stade gehörte. Das Parkhaus befand sich in einem schlechten baulichen Zustand und wurde zu diesem Zeitpunkt schon länger nicht mehr benutzt.

Es folgten langwierige und schwierige Gespräche zwischen dem Investor und der Stadt über verschiedene Modalitäten der Errichtung des neuen Geschäftshauses, aber insbesondere eines neuen Parkhauses als Ersatz für das alte. Matrix hat dabei stets betont, dass sie kein Interesse am Betrieb eines (verlustträchtigen) Parkhauses hätten. Schließlich wurde  vereinbart, dass die Hansestadt Stade das neue Parkhaus, das von der Firma Matrix bereits konzipiert worden war und auf ihre Ansprüche zugeschnitten ist, errichtet und betreibt.

Zu diesem Zweck veräußert Matrix seinen Miteigentumsanteil am alten Parkhaus mit rech-nerisch 230 Parkplätzen für 1,3 Mio € an die Stadt. Ob dieser Preis angemessen ist oder nicht, ist strittig - je nachdem, ob man dem alten Parkhaus noch einen Nutzwert zumisst oder nicht. Auf jeden Fall liegt der Preis weit über dem örtlichen Bodenwert. Die Stadt verpflichtet sich vertraglich, bis Ende 2017 das alte Parkhaus abzureißen, ein detailliert beschriebenes Parkhaus mit 400 Parkplätzen und Anschluss an das Geschäftshaus zu errichten sowie weitere, von Matrix auf dem Dach ihres Geschäftshauses geschaffene 96 Parkplätze anzumieten und das Parkhaus zu bestimmten Konditionen zu betreiben.

Das von Matrix zu errichtende Geschäftshaus soll eine Verkaufsfläche von 6.760 qm haben. nach der NBauO ist je 10 - 20 qm Verkaufsfläche ein Pkw-Einstellplatz zu schaffen. Das heißt, Matrix muss mindestens 338 Pkw-Parkplätze nachweisen. Tatsächlich schaffen sie nur 96 auf dem Dach des Geschäftshauses. Matrix war und ist jedoch auch nicht bereit, hinsicht-lich der fehlenden Parkplätze Ablösebeträge zu zahlen. Nach der städtischen Satzung belau-fen diese sich auf 4.857 € je fehlendem Parkplatz.

Um dieses Ziel zu erreichen, räumt die Hansestadt Stade in einem notariellen Vertrag, dem unter starkem politischen und wirtschaftlichen Druck vom Rat der Stadt am 28.9.2015 mehr-heitlich zugestimmt wurde, ein grundbuchlich gesichertes dauerhaftes Nutzungsrecht an 230 Parkplätzen im neuen zu errichtenden Parkhaus ein, quasi als Ersatz für die ehemals im Eigentum von Matrix befindlichen anteiligen 230 Plätze im alten Parkhaus. Ein Entgelt zahlt Matrix dafür nicht. Die Stadt verzichtet faktisch auf die Erhebung von Parkplatzablösebeiträ-gen in Höhe von 1.117.110 €.

Die von der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wegen dieser und anderer Fragen eingeschaltete Kommunalaufsichtsbehörde, der Landkreis Stade, hat nur allgemein darauf hingewiesen, dass Kommunen nach niedersächsischem Recht nicht generell zur Erhebung von Stellplatzablösebeträgen verpflichtet seien. Diese Antwort ist zwar grundsätzlich zutreffend. Die Stadt erhebt bislang jedoch satzungsmäßig solche Beiträge, und die Satzung enthält auch keine Ausnahme- oder Ermessensklauseln. Es gibt auch keine kommunale Praxis, aus sachlichen, persönlichen oder Kulanzgründen in Einzelfällen auf die Erhebung der Beiträge zu verzichten.

Meines Erachtens bewegt sich die getroffene vertragliche Vereinbarung nicht mehr im Rah-men der Gestaltungsfreiheit bei einem Grundstücks- und Bauprojekt der hier vorliegenden Art. Die Kommune ist verpflichtet, alle Bürger und Unternehmen satzungsgemäß und gleich zu behandeln. In der getroffenen vertraglichen Regelungen ist m.E. eine Umgehung der Stellplatzsatzung zu sehen. Ich bitte Sie, zu prüfen, ob damit auch ein Verstoß gegen Art. 107 AEUV vorliegt.

Zur Vervollständigung des Sachverhalts weise ich noch auf folgende, ebenfalls Art. 107 AEUV tangierende Gestaltungen hin: Die Firma Matrix hat mit der Firma REWE als einem der Hauptmieter des geplanten Geschäftshauses eine Vereinbarung getroffen, der zu Folge REWE-Kunden bei einem Mindesteinkaufswert von 10 € eine Stunde kostenfreies Parken im neuen Parkhaus gewährt wird. Da Matrix das Parkhaus nun nicht mehr selbst betreibt, hat sie diese Verpflichtung vertraglich auf die Stadt Stade übertragen.

Das in dieser Frage die Stadt beratende Rechtsanwaltsbüro vertritt die Rechtsauffassung, eine solche, dann von der öffentlichen Hand gewährte Begünstigung verstoße gegen das grundsätzliche Verbot zur Gewährung staatlicher Beihilfen an Unternehmen gem. Art. 107 AEUV. Dieser Einschätzung hat sich die Hansestadt Stade angeschlossen. Die eine Stunde kostenfreies Parken muss deshalb nicht nur REWE-Kunden, sondern auch allen anderen Benutzern des Parkhauses gewährt werden - theoretisch erst ab einem Mindesteinkauf ab 10 €. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird wahrscheinlich auf diese Einschränkung verzichtet werden, aber die endgültige Entscheidung über diese Frage ist noch nicht gefallen. Ebenfalls noch nicht entscheiden ist  die Frage, ob nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz die Befreiung für alle Kunden dieses Parkhauses oder für alle städtischen Innenstadtpark-häuser (es gibt dann drei) zu gelten hat.

Auch zu dieser Frage wäre ich für eine fachliche Bewertung Ihrerseits dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
(Reinhard Elfring)

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