BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Hansestadt Stade

Anfrage zur Verwendung des Jahresüberschusses 2015

Um Finanzen geht es in einer Anfrage von Reinhard Elfring, Vorsitzender der Grünen Ratsfraktion, an Bürgermeisterin Silvia Nieber. Die Bürgermeisterin hatte über die Eckdaten des Jahresabschlusses 2015 berichtet und einen vorläufigen Vorschlag über die Verwendung des Überschusses gemacht.

26.07.16 –

Um Finanzen geht es in einer Anfrage von Reinhard Elfring, Vorsitzender der Grünen Ratsfraktion, an Bürgermeisterin Silvia Nieber. Die Bürgermeisterin hatte über die Eckdaten des Jahresabschlusses 2015 berichtet und einen vorläufigen Vorschlag über die Verwendung des Überschusses gemacht.

Vier Fragen hat Reinhard Elfring formuliert, der neben Barbara Zurek die Stader Ratsfraktion der Grünen anführt. Die endgültige Entscheidung über die Verwendung des Überschusses  wird erst der künftige Rat treffen. Aber zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung über „diese nicht ganz unerhebliche Frage“ hält Reinhard Elfring weitere Sachinformationen sowie die Prüfung von Alternativen für erforderlich.

Im Namen der Grünen Ratsfraktion betont Reinhard Elfring, dass er großen Wert darauf legt, „dass die Antwort nicht den Verschwiegenheitsregelungen des Verwaltungsausschusses bzw. nichtöffentlicher Sitzungen unterliegt“. Meines Erachtens gibt es dafür keine Rechtfertigungsgründe“, betont Reinhard Elfring.


Die Anfrage im Wortlaut:

Anfrage zur Verwendung des Jahresüberschusses 2015

Sehr geehrte Frau Nieber,

im Bericht über die Eckdaten des Jahresabschlusses 2015 haben Sie einen vorläufigen Vorschlag über die Verwendung des Überschusses gemacht. Die endgültige Entscheidung darüber wird erst der künftige Rat treffen. Zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung über diese nicht ganz unerhebliche Frage halte ich weitere Sachinformationen und die Prüfung von Alternativen erforderlich. Ich bitte deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In welcher Höhe würden die von Ihnen vorgeschlagenen Kredittilgungen zu Zins-ersparnissen in den Folgejahren führen? Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um die Tilgung ohnehin auslaufender Kreditverträge handelt oder welche Sachverhalte liegen Ihrem Vorschlag zu Grunde?
  2. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Bildung von Rücklagen für die Industrie-gleisverlegung (oder andere investive Zwecke) demgegenüber in den aktuellen Haushalten ohne ergebnismäßige Auswirkungen wären?
  3. Eine von allen Fraktionen für wichtig erklärte Zukunftsaufgabe ist die Schaffung preiswerten Wohnraums in der Stadt. Wann ist mit der Vorlage des in Arbeit befindlichen Wohnraumversorgungskonzeptes zu rechnen? Werden die dafür erforderlichen Mittel eher im investiven Bereich liegen oder sich als laufende Aufwendungen in den Haushalten der Folgejahre niederschlagen? M.E. sollte die Bildung von Rücklagen für diesen Zweck alternativ in Betracht gezogen werden, um die Handlungsfähigkeit der Stadt in den Folgejahren an anderer Stelle nicht unnötig zu blockieren.
  4. Als weitere Alternative bitte ich vor einer Entscheidung zu prüfen, ob die Bildung von Ergänzungs- oder Nachrangkapital bei der Sparkasse Stade-Altes Land sinnvoll und zweckmäßig ist. Dazu ist zu klären, welche wirtschaftlichen und finanziellen Vorteile sich dadurch für die Hansestadt Stade und die Sparkasse Stade-Altes Land ergeben würden. Andererseits wäre zu klären, ob und ggf. welche rechtlichen oder banken- aufsichtsrechtlichen Hürden einer solchen Entscheidung ggf. gegenüberstünden. Ich bitte um eine Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen

Grundsätzlich hätte ich dies als Anfrage zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses beantragt. Da dieser aber voraussichtlich in dieser Ratsperiode nicht mehr tagt, stelle ich Form und Zeitpunkt der Beantwortung anheim. Ich lege aber Wert darauf, dass die Antwort nicht den Verschwiegenheitsregelungen des VA bzw. nichtöffentlicher Sitzungen unterliegt, da es dafür m.E. keine Rechtfertigungsgründe gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Elfring

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