Telenotfallmedizin gewährleistet optimale ärztliche Versorgung

Landtag beschließt Reform des Rettungsdienstgesetzes

16.05.24 –

Stade. Der Landtag hat geschlossen für eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes gestimmt. Damit wird die Notfallversorgung in Niedersachsen neu aufgestellt. Wesentlicher Baustein des Rettungsdienstes ist künftig die sogenannte Telenotfallmedizin. „Das ist nicht weniger als ein Game-Changer“, sagt dazu der grüne Landtagsabgeordnete Leddin.

Über Video-Chat sollen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter am Einsatzort die Unterstützung speziell ausgebildeter Notärztinnen und Notärzte einholen können. „Das gewährleistet die optimale ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten“, ist der Grünen-Politiker Leddin überzeugt. Häufig sei es im Flächenland Niedersachsen nicht möglich, Notärztinnen und Notärzte rechtzeitig zum Einsatzort zu bringen. Nicht selten, meint Leddin, entschieden aber Minuten oder gar Sekunden über Leben und Tod. Deswegen sei die Telenotfallmedizin das richtige Mittel.

Schon bald soll ein Pilotprojekt, das im Landkreis Goslar erfolgreich erprobt wurde, zum Regelfall in ganz Niedersachsen werden. Durch die Testphase in Goslar, so Leddin, habe sich außerdem erwiesen, dass fast die Hälfe aller physischen Einsätze von Notärztinnen und Notärztin tatsächlich nicht für erforderlich gehalten wurde. Eine Behandlung per Telemedizin wäre aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte ausreichend gewesen. „An anderer Stelle wären die notärztlichen Einsatzkräfte womöglich dringender gebraucht worden – auch so kann Telenotfallmedizin Leben retten“, sagt der grüne Landtagsabgeordnete Leddin.

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Herausforderungen bei der Gewinnung von Fachkräften, so Leddin, biete die Telenotfallmedizin gerade im ländlichen Raum ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität in der medizinischen Versorgung. „Das neue Rettungsdienstgesetz ist deswegen ein großer Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Notfallversorgung“, sagt Leddin.

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