27.10.24 –
Ab November 2024 reicht dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes eine Selbstauskunft beim Standesamt, um Vornamen und Personenstand zu ändern. Es ist ein Meilenstein für die Würde und Freiheit von trans, inter und nicht-binären Menschen. Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt unsere vielfältige Gesellschaft und die Freiheit aller Menschen. Für transgeschlechtliche Menschen bedeutet das Gesetz ein selbstbestimmtes Leben und die Anerkennung ihrer Individualität.
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Von Franziska Brantner und Sven Giegold
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