Grüne Resolution im Rat an den Landtag: Kommunalverfassungsgesetz nicht ändern

Die Grüne Ratsfraktion beantragt für die Ratssitzung am 11. Oktober eine Resolution, die sich an die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages richten soll. Es ist ein Appell an die Abgeordneten, der Gesetzesvorlage zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht zuzustimmen. Mit der Gesetzesvorlage soll das Besetzungsverfahren für Ausschüsse und Gremien in den Kommunen vom Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer zum Verfahren d`Hondt geändert werden. Ein Nachteil für kleine Fraktionen.

05.10.21 –

Die Grüne Ratsfraktion beantragt für die Ratssitzung am 11. Oktober eine Resolution, die sich an die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages richten soll. Es ist ein Appell an die Abgeordneten, der Gesetzesvorlage zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht zuzustimmen.
Mit der Gesetzesvorlage soll das Besetzungsverfahren für Ausschüsse und Gremien in den Kommunen vom Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer zum Verfahren d`Hondt geändert werden.

"Wir halten es für schlechten politischen Stil, das Besetzungsverfahren für Ausschüsse in den kommunalen Parlamenten nach der Kommunalwahl neu zu regeln und damit mittelbar auch das Wahlergebnis zu Gunsten der großen Parteien zu verändern“, betont Reinhard Elfring, Mitglied der Grünen Ratsfraktion. „Unabhängig vom Zeitpunkt der Entscheidung werden von der Großen Koalition im Landtag kleine Fraktionen in den Kommunalparlamenten deutlich benachteiligt“, hebt er hervor. Es beschneide die Mitwirkungsrechte kleiner Fraktionen. Die Profiteure seien CDU und SPD (und in einigen Städten Die Grünen).  „Dadurch sichern sie sich für ihre Mandatsträger Einfluss und lukrative Gremienposten“, so der Stader Ratsherr.

Mittelbar wird durch die vorgesehen Gesetzesänderung auch das Vertrauen der BürgerInnen in die Demokratie beschädigt, ist sich Reinhard Elfring sicher. Es entstünde der Eindruck, dass das Ergebnis nach Gutdünken der großen Parteien manipuliert wird. Für den Grünen ist klar, dass durch die geplante Änderung die Bereitschaft der Menschen sinkt, sich auf lokaler Ebene kommunalpolitisch in Wählergemeinschaften und von den Parteien unabhängigen Gruppen zu engagieren.

Die Eilbedürftigkeit des Antrages begründen die Grünen wie folgt: Die Beschlussfassung des Landtages ist bereits für diese Woche vorgesehen und soll für die am 1. November beginnende Wahlperiode der neuen Kommunalvertretungen gelten. Eine spätere Beratung und Beschlussfassung sind daher nicht möglich.

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2021 | Demokratie & Recht | Fraktion

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