Familieneinkommen bei Kita-Betreuungsentgelte berücksichtigen

15.11.13 –

Die Grünen im Rat der Hansestadt Stade beantragen die Einführung gestaffelter Betreuungsentgelte für Kitas und Kindertagespflege, die das Familieneinkommen und die Anzahl der Familienmitglieder berücksichtigen.

Am 20. November soll im Ausschuss für Kinder, Jugendliche, Senioren, Soziales und Familie über den Vorschlag der Verwaltung „Anpassung der Betreuungsentgelte für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ beraten werden. In der zugehörigen Anlage wird eine pauschale Erhöhung der Betreuungsentgelte um 8 € pro Monat vorgeschlagen.

Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kann nachvollziehen, dass aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen eine Anpassung der Entgelte geboten sein kann. Bei einer Anpassung der Entgelte wünschen wir uns jedoch eine Staffelung der Beiträge, die auf das Familieneinkommen und die Familiengröße Rücksicht nimmt. Dabei ist uns eine Beitragssenkung für Geringverdiener und Familien mit mehreren Kindern wichtig. Diese wird durch eine moderate, gestaffelte Erhöhung für Familien, die mehr Geld zur Verfügung haben, ermöglicht.

Die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege darf nicht am Geld scheitern. Besonders bei Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern kann dies jedoch leicht zum Problem werden. Die von uns vorgeschlagene Staffelung der Entgelte ist mit überschaubarem Verwaltungsaufwand durchführbar und wird in ähnlicher Form so bereits erfolgreich in anderen niedersächsischen Kommunen, z. B. Verden, angewandt.

Durch die vorgeschlagene Staffelung wird in der Summe eine ähnliche Erhöhung der Betreuungsentgelte wie bei der Verwaltungsvorlage erreicht, so dass die Staffelung nicht zu Mindereinnahmen der Stadt führt.   

Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt deshalb:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Neufassung der Betreuungsentgelte für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Beschlussfassung vorzulegen, die die folgende Grundsätze berücksichtigt:

  1. Es wird ein nach den Einkommen der Sorgeberechtigten und nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen gestaffeltes Entgelt erhoben.
  2. Die Sorgeberechtigten geben eine Selbsterklärung ihres Einkommens ab. Die Stadt führt stichprobenartige Überprüfungen der Angaben durch.
  3. Berechnungsgrundlage für die Entgelthöhe ist der Einkommensbegriff gem. § 21 BaFöG.
  4. Die Höhe der Entgelte und die Einkommensstaffelung ergibt sich aus der Anlage.
  5. Werden mehrere Geschwisterkinder betreut, so wird für das zweite und weitere Kinder eine Ermäßigung von 50% gewährt.
  6. Zusätzlich wird ein nicht gestaffeltes Entgelt für das Mittagessen erhoben.
  7. Die Entgeltordnung gilt einheitlich für Krippen, Kitas und der Tagespflege.
  8. Die geänderte Entgeltordnung tritt zum Beginn des Kindergartenjahres 2014/15 in Kraft.

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2013 | Bildung | Fraktion