Straßenausbaukosten - Weg mit den „Strabsen"?

Wer bezahlt, wenn eine Straße ausgebaut wird? Soll das eine kommunale Straßenausbaubeitragssatzung - kurz Strabs genannt - regeln oder gibt es gerechtere Finanzierungsmodelle? Ein Debattenbeitrag aus Stade.

03.02.17 –

Wer bezahlt, wenn eine Straße ausgebaut wird? Soll das eine kommunale Straßenausbaubeitragssatzung - kurz Strabs genannt - regeln oder gibt es gerechtere Finanzierungsmodelle? Ein Debattenbeitrag aus Stade.

Derzeit plant Hamburg, die dort geltende Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, weil die Verwaltungskosten unverhältnismäßig hoch sind. Für Niedersachsen hat das Verwaltungsgericht Lüneburg schon 2011 entschieden, dass man auf Straßenausbaubeiträge verzichten und ersatzweise die Grundsteuern erhöhen kann (Urteil vom 3.3.2011 2 A 337/09). Anders Bayern: Hier befand der Verwaltungsgerichtshof am 9.11.2016 (Az 6 B 15.372), dass die Gemeinden Beiträge erheben müssen — Ausnahmen sind nur in engen Grenzen möglich.

Zum Beispiel Stade
In Stade sorgt gerade die Sanierung einer in erster Linie dem Durchgangsverkehr dienenden Straße für Streit: Sollen die rund 160 Anlieger entsprechend der städtischen Strabs 40 Prozent zahlen?

Im Nachbarort ohne entsprechende Satzung müssten sie nichts zahlen. Es geht um fünf- bis zehntausend Büro pro Einfamilienhaus — das wäre für viele, vor allem Rentnerinnen, eine empfindliche Belastung. Bei Grüns gibt es ebenso wie in den anderen Parteien unter dem Druck der Anlieger kontroverse Debatten über die seit Jahrzehnten geltende Satzung.

Vorteil oder Belastung durch die Sanierung?
Eine Strabs geht davon aus, dass eine Straßensanierung den Anliegern einen wirtschaftlichen Vorteil bringt, weswegen sie zur Finanzierung herangezogen werden können. Diese sehen das — nicht nur in Stade — als ungerecht an, weil die Nachteile durch Lärm und Abgase die möglichen Vorteile übersteigen. Kann es gerecht sein, wenn 160 Anlieger 40 Prozent der Kosten tragen — die Straße aber von über 6.000 Nutzerinnen täglich befahren wird? Theoretisch gibt es mehrere Alternativen.

Im Rahmen der Straßenausbaubeitragsatzung: Der Rat korrigiert die Prozentsätze der geltenden Satzung nach unten. Er könnte — allerdings derzeit nicht in Niedersachsen — auch Abrechnungsgebiete bilden, um nicht nur die direkten Anlieger zu belasten. Das kann ein Wohngebiet oder ein ganzer Ort sein — führt allerdings häufig zu Klagen. Diese Kosten lassen sich für die Betroffenen durch wiederkehrende Beiträge strecken, so ist es Praxis vor allem in Rheinland-Pfalz. Zugelassen ist das Verfahren auch in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, demnächst voraussichtlich auch in Niedersachsen.

Über Steuern: Alternativ ließen sich die Grundsteuerhebesätze erhöhen, weil Straßenbau zur Infrastruktur einer Gemeinde gehört und daher von der gesamten Bürgerschaft zu tragen ist. Anders als die Beiträge sind die Steuern auf die Mieterinnen umlegbar. Man könnte auch die Gewerbesteuer zur Mitfinanzierung anpassen, weil die Wirtschaff die Infrastruktur ebenfalls nutzt und Lkws die Straßen sogar erheblich mehr schädigen als der Pkw-Verkehr.

Aus unserer Sicht
Es spricht viel dafür, die Strabs abzuschaffen:
Erstens sind Straßen Teil der allgemeinen kommunalen Infrastruktur.

Zweites ist die Erhebung über Grund- und Gewerbesteuern am ehesten gerecht und kann Härten im Einzelfall vermeiden. Drittens sind die Alternativen mit Rechtsunsicherheit, Bürokratie und entsprechenden Kosten verbunden. Wie lösen bündnisgrüne Kommunalis das andernorts?    "\

 Beitrag von Reinhard Elfring und Ulrich Hemke (Bündnis90/Die Grünen - Ortsverband Stade)
erschienen in: AKP - Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik, Heft 1/2017

 

Reinhard Elfring ist Mitglied der Grünen-Stadtratsfraktion Stade und freut sich auf Antworten: • r.elfring@t-online.de

Ulrich Hemke (Grüne) ist nach 26 Jahren Ende Oktober aus dem Kreistag Stade ausgeschieden.

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