Matrix-Deal: Nur zu teuer oder auch rechtswidrig?

18.08.15 –

Die Grüne Fraktion im Rat der Hansestadt Stade geht mit ihrer Kommunalaufsichtsbeschwerde an die Öffentlichkeit. Nachdem die wesentlichen Eckpunkte der von der Firma Matrix angestrebten Vereinbarung mit der Hansestadt Stade über das zu errichtende Parkhaus nunmehr öffentlich bekannt geworden sind, besteht auch keine Veranlassung, über die von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Stade eingelegte Kommunalaufsichtsbeschwerde weiter Stillschweigen zu bewahren.

Wir lehnen die angestrebte Vereinbarung ab, weil sich unter den von Matrix einseitig diktierten Bedingungen für die Stadt dauerhaft erhebliche Verluste aus dem Betrieb der Parkhäuser ergeben werden. Nach dem aktuellen Diskussionsstand ist zu befürchten, dass ein Betrag von 300.000 € pro Jahr die Untergrenze des zu erwartenden Verlustes sein wird - und das dauerhaft jedes Jahr.. Angesichts der anderen erheblichen Herausforderungen, die durch die Erweiterung des Kita-Angebotes, den Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen, die Unterbringung von Flüchtlingen, der Wirtschaftsförderung usw. auf die Stadt zukommen, halten wir die Übernahme einer solcher Zusatzbelastung für unverantwortlich und nicht tragbar.

Abgesehen von dieser politischen Bewertung des Sachverhalts stellt sich unseres Erachtens aber auch die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der anvisierten Vereinbarung.

Wir haben uns deshalb an die Kommunalaufsicht gewandt, um folgende Fragen zu klären:

  1. War und ist die bisherige Beratung des gesamten Themenkomplexes in nichtöffentlichen Gremiensitzungen rechtlich zulässig angesichts des im Kommunalverfassungsgesetz verankerten Grundsatzes der Öffentlichkeit von Ratsberatungen? Die Frage, ob und ggf. unter welchen Bedingungen im Zentrum der Stader Innenstadt wieder ein Geschäftshaus und ein Parkhaus entstehen, ist von großem öffentlichen Interesse und bewegt die Menschen in der Stadt seit Jahren. Das gilt auch für die sich jetzt abzeichnenden erheblichen finanziellen Belastungen für die Stadt. Der fortgesetzte Ausschluss der Öffentlichkeit erscheint uns daher nicht sachgerecht.
  2. Ist der vorgesehene Verzicht auf Parkplatzablösebeträge zulässig oder ein Verstoß gegen eigenes städtisches Satzungsrecht und eine massive Ungleichbehandlung gegenüber anderen Investoren? Die Parkplätze im jetzigen Parkhaus, das Matrix zu zwei Dritteln gehört, die jedoch vereinbarungsgemäß abgerissen werden sollen, können unseres Erachtens bei der Bemessung der von Matrix zu zahlenden Ablösebeträge nicht berücksichtigt werden, weil sie schon beim Baubeginn des neuen Geschäftshauses und auch in Zukunft nicht mehr vorhanden sind.
  3. Ist die dauerhafte Übernahme zusätzlicher neuer Belastungen, wie dies durch den Eintritt der Stadt in den Vertrag zwischen Matrix und dem Lebensmittelmarkt erfolgen würde, mit der nach wie vor nicht konsolidierten finanziellen Lage der Hansestadt Stade vereinbar? Eine Stunde freies Parken für alle Innenstadtbesucher sind zwar ein interessantes Angebot für alle Kunden, belastet die städtischen Kassen jedoch gewaltig. Wenn ansonsten jede sogenannte freiwillige Leistung in der Größenordnung weniger Tausend Euro bereits kritisch von der Kommunalaufsicht unter die Lupe genommen wird, muss dies für eine solche Zusatzbelastung für die Stadt um so mehr gelten.

Wir haben uns deshalb nach der letzten Ratssitzung an die Kommunalaufsicht gewandt um zu klären, ob das bisherige Verfahren und der angestrebte Vertrag rechtlich zulässig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Elfring



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2015 | Allgemein | Fraktion